Was müssen Sie bei einem Besuch unseres Hofes im Rahmen von Covid-19 beachten?
Maskenpflicht
In allen Betriebsgebäuden, insbesondere unserem Hofladen gibt es eine Maskenpflicht
Tiere Besuchen
Da der Mindestabstand von 1,5m nicht in allen Stallungen und landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden eingehalten werden kann und unsere Mitarbeiter auf Grund der körperlich belastenden Arbeit keine Masken tragen, ist das betreten dieser nicht gestattet.
Hofladen
Um den Mindestabstand von 1,5m auch in unserem Hofladen halten zu können, betreten Sie bitte diesen durch den Seiteneingang der Cafeteria.
Folgen Sie diesbezüglich der Beschilderung vor Ort.
Cafeteria
Da die Cafeteria als wettergeschützter Wartebereich des Hofladens genutzt wird, kann dieser leider nicht als solche genutzt werden.
Eine eingeschränkte Auswahl an Getränken und Teilchen bieten wir zum mitnehmen an.
Weitere In-Formationen
Weitere Informatioen finden Sie auf den Seiten des Landkreis Aurich und des Land Niedersachen
Bitte werfen Sie auch einen Blick in die Rubrik Aktuelles.
Dort finden Sie finden Sie Informationen zu zeitlich begrenzte Aktionen und Veranstaltungen sowie allgemeine Informationen.